Bei Dächern ab 3m Höhe ist der Bauherr gesetzlich verpflichtet Vorkehrungen für eine Absturzsicherung einzuplanen. Die gesetzliche Grundlage betrifft sowohl die Bau- als auch die Wartungsphase des Kies- oder Gründaches.
Wir als Optigrün Partner bieten Ihnen hierfür auflastgesicherte Schutzeinrichtungen an.
Die Schutzeinrichtungen untergliedern sich in:
Durch die Auflast des Gründachaufbaus oder der Kiesschüttung in vorgegebener Aufbaustärke erreicht OPTISAFE die erforderliche Standsicherheit als Anschlagpunkt für die persönliche Schutzausrüstung ohne Dachdurchdringung! OPTISAFE ist als Anschlagpunkt für die persönliche Schutzausrüstung geprüft nach DIN EN 795 Klasse E bzw. C und zugelassen!
Gerne erstellen wir für Sie einen objektbezogenen Verlegeplan für OPTISAFE.